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Neues Heizungsgesetz

Seit geraumer Zeit ist das neue „Heizungsgesetz“ ein beherrschendes Thema in den Medien. Am 8. September wurde dieses Gesetz im Bundestag verabschiedet und wird ab dem 1. Januar 2024 in Kraft treten. Doch welche Auswirkungen hat dies konkret für Eigentümer von Immobilien und Mieter?

Das Gesetz für Erneuerbares Heizen, auch bekannt als Gebäudeenergiegesetz (GEG), soll den Übergang zu umweltfreundlicheren Heizsystemen fördern. Obwohl dies auf den ersten Blick nach erheblichen Kosten klingen mag, lässt sich zumindest vorerst etwas relativieren. Bestehende Gebäude sind nicht unmittelbar zur Heizungsmodernisierung verpflichtet, solange die bestehende Heizung noch funktioniert oder repariert werden kann. Sollte die alte Anlage jedoch ausfallen, ist Handlungsbedarf erforderlich. Es gibt pragmatische Übergangslösungen und mehrjährige Fristen, um dieser Pflicht nachzukommen. Eine Härtefallregelung ermöglicht es Eigentümern, von der Verpflichtung zur Verwendung erneuerbarer Energien für die Beheizung befreit zu werden.

Wer sich dazu entscheidet, seine Heiztechnik zeitnah zu erneuern, kann auf attraktive finanzielle Unterstützung zählen. Der Umstieg auf erneuerbare Heizmethoden wird mit einer Grundförderung von 30% gefördert. Zusätzlich gibt es weitere Fördermöglichkeiten, insbesondere für einen schnellen Wechsel von alten Öl-, Kohle- und Nachtspeicherheizungen sowie Gasheizungen (die mindestens 20 Jahre alt sind). Wenn alle Kriterien für die Förderfähigkeit erfüllt sind, können bis zu 70% der Investitionskosten durch Fördermittel abgedeckt werden.

Für Neubauten ist ab dem 1. Januar 2024 entscheidend, ob sie in einem Neubaugebiet oder außerhalb davon errichtet werden. In Neubaugebieten muss mindestens 65% der Heizenergie aus erneuerbaren Quellen stammen. Diese Regelung gilt auch außerhalb von Neubaugebieten, jedoch erst ab 2026. Es gibt verschiedene technologische Optionen, um sicherzustellen, dass etwa zwei Drittel der Heizenergie aus erneuerbaren Quellen stammen, darunter die Anbindung an Wärmenetze, elektrische Wärmepumpen, elektrische Direktheizungen oder Hybrid-Systeme, die eine Kombination aus erneuerbaren Heizmethoden und Gas- oder Ölkesseln darstellen. Solarthermie kann ebenfalls als Grundlage für entsprechende Heizlösungen dienen.

Die am besten geeignete Lösung für ein bestimmtes Gebäude ist für Laien oft schwer einzuschätzen. Qualifizierte Energieberater stehen zur kompetenten und umfassenden Beratung zur Verfügung. Die Kosten für diese Beratung werden übrigens ebenfalls mit bis zu 80% bezuschusst (bei Ein- und Zweifamilienhäusern maximal 1.300 Euro).

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